Hanf, Haschisch, Cannabis, Drogen, Gras, Plantage, THC, Sucht, © Pixabay (Symbolbild)

Apotheken in Basel bereiten Pilotprojekt zum Verkauf von Cannabis vor

Allerdings soll zunächst nur eine ausgewählte Gruppe die Drogen auf legalem Weg erhalten dürfen

In der Schweiz sollen ausgewählte Apotheken bald Cannabis zu Genusszwecken an Kunden verkaufen dürfen. Einem entsprechenden Pilotprojekt des Kantons Basel-Stadt hat das schweizerische Bundesamt für Gesundheit jetzt grünes Licht erteilt. Damit soll die Droge voraussichtlich ab dem Spätsommer 2022 in der Grenzmetropole legal erhältlich sein - und zwar wahlweise in Form von Haschisch oder als getrockente Cannabisblüten.

Zunächst sollen aber nur 400 ausgewählte Konsumenten dran kommen. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden begleiten die Universitäten Psychiatrischen Kliniken Basel und die Basler Uni den Versuch mit einer Studie zum regulierten Cannabisverkauf. Darin untersuchen die Psychiater, Ärzte und Wissenschaftler die Auswirkungen auf das Konsumverhalten und auf die Gesundheit der Teilnehmer.

Sie werden dazu während der gesamten Studie regelmäßig zu ihrem Verhalten und zu ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit befragt. Geplant ist ein Probedurchlauf von zunächst zwei Jahren.

Mit der kontrollierten Abgabe wollen die Befürworter die Drogenkonsumenten vor Gesundheitsgefahren schützen

Vier Wochen vor dem Start will die Universität die ersten Teilnehmer rekrutieren. Mitmachen darf nur, wer über 18 Jahre alt ist, bereits vorher Cannabis geraucht hat und seinen festen Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat. Weitere Details zur Anmeldung sollen in den kommenden Wochen folgen.

Die Drogen will Basel vom Schweizer Anbieter Pure Production beziehen, der bereits seit 2020 mit einer Ausnahmegenehmigung THC-Cannabis für die Forschung anbauen darf.

Cannabis ist in der Schweiz die am meisten konsumierte illegale Substanz. Obwohl Besitz und Konsum der Droge dort wie auch in Deutschland seit vielen Jahren verboten ist, floriert nach Angaben der Behörden der Schwarzmarkt. Sie sehen dadurch ein hohes Risiko für die Käufer, dass sie am Ende stark gestrecktes und möglicherweise gesundheitsschädliches Material vorgesetzt bekommen.

Aus diesem Grund hinterfragen sie das bestehende Verbot und suchen nach alternativen Modellen zur Regulierung. Seit Mai 2021 erlaubt eine Änderung des schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes nun solche räumlich und zeitlich begrenzen und wissenschaftlich begleiteten Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken.

(fw)