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Anklage gegen Dienstwaffen-Räuber von Oppenau erhoben

Der Fall hielt die Öffentlichkeit über mehrere Tage in Atem

Die Offenburger Staatsanwaltschaft hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg Anklage gegen den Oppenauer Dienstwaffen-Räuber Yves R. erhoben. Im Juli 2020 hatte der 31-Jährige öffentlich für Aufsehen gesorgt, als er bei einer Polizeikontrolle im Wald bei Oppenau vier Polizeibeamte entwaffnet hatte und anschließend mehrere Tage im Gehölz untertauchte. Ihm werden Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Beamten zieht Schreckschusswaffe und nimmt Dienstwaffen an sich

Yves R. war am Vormittag des 12.07.2020 in einer Waldhütte in Oppenau von den Polizisten kontrolliert worden. Dabei zückte der Angeklagte ohne Vorwarnung eine täuschend aussehende Schreckschusswaffe, mit der er die Beamten bedrohte und entwaffnete. Daraufhin flüchtete der Angeschuldigte und tauchte mehrere Tage im Wald unter. Am 17.07.2020 konnte R. schließlich festgenommen werden. Beim Zugriff der Polizei attackierte er einen Beamten mit einer Axt und verletzte diesen am Fuß.

Zahlreiche Zeugen wurden vernommen, bevor es zur Anklage kam. Nachdem R. bei seiner Festnahme noch Angaben zur Tat gemacht hatte, äußerte er sich im Rahmen der Vernehmungen nicht mehr zum Tathergang. Diverse Gutachten wurden angestrengt, unter anderem eine psychologische Untersuchung des Angeklagten. Das Ergebnis stehe noch aus, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings gebe es aktuell keine Hinweise darauf, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten vermindert sein könnte. Alkohol, Medikamente oder Drogen habe R. vor oder während des Tatzeitraumes nicht zu sich genommen.

Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren

Sollte R. verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, im Falle eines minder schweren Falles der zwischen einem und 15 Jahren. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18.07.2020 in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen noch nicht fest. Voraussichtlich beginnt das Hauptverfahren im Januar 2021.

(br)