Auerhuhn, Auerhahn, © Pixabay (Symbolbild)

Anklage wegen toten Auerhahns vom Feldberg

Den beiden Männern Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und eine Tiertötung vorgeworfen

Es war eine Tat, die viele in der Region fassungslos zurücklies: Zwei Männer sollen beim Laurentiusfest (10.08.2019) am Feldberg einen Auerhahn getötet haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage gegen die beiden mittlerweile 21- und 23-Jährigen erhoben. Ihnen wird ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorgeworfen, einem von ihnen außerdem eine Tiertötung.

Das Laurentiusfest am Feldberg ist seit vielen Jahren ein Anziehpunkt für viele jungen Männer und Frauen. Sie wandern von Hütte zu Hütte bis auf den Gipfel und zurück. An den Stationen erwartet die Massen Musik, Tanz und auch die entsprechenden Kaltgetränke. Für viele endet die vermeintliche Wandertour mit einem Vollrausch. So auch für die beiden heute 21- und 23-Jährigen Männer. Die beiden Betrunkenen sollen in der Nähe der Todtnauer Hütte einen Auerhahn in dessen Schutzgebiet erheblich gestört und beunruhigt haben. Einer der beiden soll schließlich das Tier erschlagen haben. Das Auerhuhn ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Im Schwarzwald geht der Bestand seit rund 100 Jahren zurück. Das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage beim Jugendrichter des Amtsgerichts Titisee-Neustadt erhoben. Der Richter muss nun entscheiden, ob und wann es zu einem Prozess kommt.

(dpa/dk)