Grillen, Barbecue, Fleisch, © Christoph Schmidt - dpa

„Angrillen“ im Dietenbachpark: Zweite Grillzone Freiburgs eröffnet

Im Rahmen des Freiburger Grillkonzepts entstehen in öffentlichen Parks Zonen mit fest installierten Grillstellen. Im Seepark wurde schon im Mai angegrillt – nun gibt es im Dietenbachpark die zweite Freiburger Grillzone.

Direkt neben dem Skatepark finden Grillbegeisterte ab sofort drei Grillstellen mit Bänken und Picknickgarnituren aus Beton, dazu Reststoff- und Kohlebehälter. Zudem wurde der bereits bestehende Pavillon, der bei schlechtem Wetter Unterschlupf bietet, saniert und mit Bänken ausgestattet. Ein Picknicktisch ist auch mit dem Rollstuhl unterfahrbar. Daneben gehört auch der erste öffentliche Tischkicker Freiburgs zur Ausstattung der Grillzone. Wer hier spielen möchte, muss die Bälle selbst mitbringen. Selbst mitgebrachte Grills sind in der neuen Zone ebenfalls erlaubt.

Die Grillzone liegt im Nordteil des Dietenbachparks, sodass Anwohner und Anwohnerinnen nicht durch Lärm und Rauch belästigt werden. Skateanlage, See, Tischtennisplatten, Spielplatz, Parcoursanlage und öffentliche Toiletten liegen in unmittelbarer Nähe. Für den Bau der Grillzone im Dietenbachpark hat das Garten- und Tiefbauamt rund 50.000 Euro investiert.

Weitere Grillstellen in Freiburg geplant

Im Laufe des Jahres richtet das Garten und Tiefbauamt (GuT) eine dritte Zone am Moosweiher ein. Aktuell gibt es im Stadtgebiet bereits über 50 Grill- und Feuerstellen.
Einen Überblick bietet die städtische Internetseite unter www.freiburg.de/grillen. Das GuT rüstet auch bereits vorhandene Feuerstellen in Parkanlagen und an Spielplätzen nach und nach mit Grillrosten nach.

Regeln für das Grillen an öffentlichen Plätzen

Außerhalb der Grillzonen und öffentlicher Grillstellen bleibt das Grillen und Feuermachen verboten. Bei Waldbrandgefahr ist das Grillen auch in ausgewiesenen Grillzonen untersagt. Parkbesucher sollten sich vorher über die Homepage des Deutschen Wetterdienstes informieren.

Weitere Verhaltensregeln:

  • eigene Grills nicht unter Baumkronen aufstellen
  • eigene Grills müssen 30 cm Bodenabstand haben
  • Einweggrills sind verboten
  • übermäßige Rauchentwicklung vermeiden
  • Müll in Abfallbehältern entsorgen, Kohle und -asche im Kohlebehälter
  • öffentliche Grillroste nach dem Nutzen reinigen, Rückstände beseitigen
  • Nachtruhe ab 22 Uhr; Musikboxenverbot ab 23 Uhr, Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen

(lp)