Fahrradstraße, Straße, Verkehr, Fahrrad, Auto, Freiburg, Verkehrsregeln, Straßenverkehrsordnung, © baden.fm (Symbolbild)

Diese Verkehrsregeln gelten in Fahrradstraßen und Fahrradzonen

In Baden sind in den letzten Monaten viele neue Straßen mit Vorrang für Radfahrer entstanden. Doch was bedeutet das?

Unter anderem in Freiburg gehören sie schon seit Jahren zum Stadtbild, aber auch in Städten wie Emmendingen oder Lörrach sind sie seit einigen Monaten immer häufiger anzutreffen: Um die Verkehrswende voranzutreiben, aber auch um auf den Trend zu deutlich mehr Radverkehr in den letzten Jahren reagieren zu können, sprießen an vielen Orten in Baden ausgewiesene Fahrradstraßen aus dem Boden.

In den meisten Fällen widmen die Rathäuser bereits bestehende Straßen für Radfahrer um, teilweise entstehen rund um Neubaugebiete an wichtigen Verkehrsachsen aber auch auf dem Reißbrett solche Routen, die speziell auf die Bedürfnisse von Fahrradfahrern ausgerichtet sein sollen.

Doch wüssten Sie auch automatisch, welche Verkehrsregeln eigentlich in einer Fahrradstraße gelten?

An gleich drei Fahrradstraßen in der Region haben wir von baden.fm in der vergangenen Woche den Praxischeck gemacht. Tatsächlich konnten die allermeisten Verkehrsteilnehmer dabei nur ein bis zwei der vorgeschriebenen Regeln auf Anhieb korrekt nennen.

Obwohl das Fahrradstraßen-Zeichen bereits seit 1997 in der Straßenverkehrsordnung auftaucht und auch Teil der Führerscheinprüfung ist, ranken sich um seine Bedeutung auch heute noch zahlreiche Mythen. Gerade unter den befragten Autofahrern herrschte ziemlich große Unsicherheit oder teilweise auch ein gefährliches Halbwissen. Für zusätzliche Verwirrung sorgt bei einigen auch der neue Begriff von Fahrradzonen, die erst seit dem Jahr 2020 möglich sind. Dort gelten zwar die gleichen Regeln wie in einer Fahrradstraße, allerdings erstrecken sie sich auf ein größeres Gebiet.

Weil das Problem mit den Wissenslücken einigen Kommunen grundsätzlich bekannt ist, hat beispielsweise auch die Stadt Emmendingen extra Infoflyer gedruckt und in die Briefkästen seiner Bürger eingeworfen, als vor Kurzem große Teile des Stadtteils Bürkle-Bleiche probeweise für ein Jahr zur Fahrradzone deklariert wurden.

Dort konnten zumindest Anwohner noch einmal alles nachlesen, was sie im Zusammenhang mit den neuen Schildern wissen müssten. Bei ortsfremden Fahrern wie dem Liefer-, Berufs- und Durchgangsverkehr müssen die Behörden aber weiterhin darauf vertrauen, dass die Vorschriften tatsächlich noch aus der Fahrschule bekannt sind.

Fahrschulwissen aufgefrischt: Das verbirgt sich wirklich hinter dem Fahrradstraßen-Schild:

Um genau dieses Wissen noch einmal aufzufrischen und um auch mit anderen Verkehrsmythen ein für alle Mal aufzuräumen, haben wir von baden.fm uns für Sie Unterstützung geholt in Form von Susanne Merkel, die mit der Fahrschule Merkel nicht nur Freiburgs älteste Fahrschule betreibt, sondern auch noch regelmäßig Auffrischungs-Workshops für Freiwillige anbietet, deren Führerscheinwissen schon etwas angestaubt ist.

  • Grundsätzlich sind Fahrradstraßen für Kraftfahrzeuge gesperrt. Das heißt, dass sowohl Autos, Motorräder und Lastwagen erst einmal nicht dort fahren dürfen. E-Bikes und E-Scooter sind davon ausgenommen, solange sie mit ihrem Antrieb nicht schneller als 25 km/h fahren können. Und anders als in einer Fußgängerzone haben auch Fußgänger oder Skater dort nichts auf der Fahrbahn zu suchen. In der Praxis lassen sich unterhalb der meisten Fahrradstraßen-Zeichen aber direkt darunter ergänzende Ausnahmeschilder finden - wie etwa "für PKW frei".
  • Auch in einer Fahrradstraße gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie "rechts vor links" oder andere Verkehrsschilder. In aller Regel dürfen auch Fahrradstraßen in beide Richtungen befahren werden. Und dabei gilt das in Deutschland vorgeschriebene Rechtsfahrgebot. Allerdings haben Radler abgesehen von diesen Grundprinzipien auf den Fahrradstraßen Vorrang. Alle anderen müssen auf sie besondere Rücksicht nehmen.
  • Das bedeutet, dass sie zum Beispiel auch zu mehrt nebeneinander fahren und dabei nur dann überholt werden dürfen, wenn ein Autofahrer dabei trotzdem noch anderthalb Meter seitlichen Abstand einhalten kann.
  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt außerdem in der Fahrradstraße ein Tempolimit von 30 km/h, auch wenn das nicht extra mit eigenen Schildern angezeigt wird.
  • Anders als viele denken, darf auch in einer Fahrradstraße prinzipiell frei geparkt werden, falls dort kein Halteverbot herrscht oder andere Beschilderung es einschränkt. In der Realität sind die meisten Fahrradstraßen aber mit fest eingezeichneten Parkflächen für Anlieger und andere Autos versehen.

Im Zweifelsfall verweist der Gesetzgeber außerdem auf der Grundprinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gerade in voll geparkten Fahrradstraßen mit mehreren Hindernissen und Kreuzungen können Situationen auftreten, die ohne entsprechende Übung nicht immer so leicht innerhalb weniger Sekunden zu durchschauen sind.

Diese Verkehrsregeln und weitere sind am Montag (20.02.2022) auch unser Thema im Radio bei baden.fm. Den ganzen Tag über gehen wir dabei Ihren Fragen nach und sprechen über die Situationen, die im Alltag im Straßenverkehr oft vergessen oder übersehen werden.

(fw)