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Alkoholverkauf soll weiter begrenzt werden – Neues Gesetz

Wer sich im Südwesten nach 22.00 Uhr außerhalb von Gaststätten noch mit Alkohol versorgen will, hat es künftig schwer. Innenminister Gall will letzte Schlupflöcher schließen.

Der Verkauf von Alkohol soll im Südwesten künftig noch weiter eingeschränkt werden. Das bisherige nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten vom März 2010 dürfe nicht weiter umgangen werden, erläuterte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Donnerstag in Stuttgart. Laut der von ihm in den Landtag eingebrachten Novelle dürfen deshalb Warenautomaten mit alkoholischen Angeboten und Alkohollieferdienste zwischen 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht genutzt werden.

Die FDP wandte sich gegen die Pläne.

Das hat mit freien Menschen relativ wenig zu tun

sagte der liberale Justizexperte Ulrich Goll. Prävention sei dem Verbot vorzuziehen. Die CDU signalisierte Zustimmung, forderte aber noch weitergehende Schritte, vor allem die Erlaubnis für die Kommunen, auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen.