Winfried Kretschmann, Ministerpräsident, Baden-Württemberg, Manne Lucha, Gesundheitsminister, © Marijan Murat - dpa

Ab Mittwoch lockert Baden-Württemberg viele seiner Corona-Regeln

Von den neuen Öffnungsschritten profitieren Ungeimpfte ebenso wie Veranstalter oder Betreiber von Diskotheken

Mit einem negtiven Corona-Test dürfen ab morgen auch wieder ungeimpfte Mitbürger an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Baden-Württemberg hat mit einem Update seiner landesweiten Corona-Verordnung umfassende Lockerungen beschlossen, die am Mittwoch (23.02.2022) in Kraft treten sollen. Gleichzeitig gilt damit im Land vorerst wieder die Warnstufe und nicht mehr die bisherige Alarmstufe I.

Auch alle ohne Corona-Schutzimpfung oder durchgemachter Covid-19-Infektion haben dann mit einem tagesaktuellen Test wieder Zutritt zu Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Freizeit und Messen. Bisher musste man dafür im Südwesten noch geimpft oder genesen sein.

Und auch die Regeln für private Treffen unter Ungeimpften werden gelockert: Ein Haushalt darf sich hier dann wieder mit zehn weiteren Personen treffen.

Großevents mit mehr Zuschauern erlaubt

Veranstalter dürfen künftig wieder mit mehr Besuchern planen. In geschlossenen Räumen sind bei entsprechenden Hygienekonzepten bis zu 6.000 Zuschauer möglich, solange dabei eine Maximalkapazität von 60 Prozent nicht überschritten wird.

Im Freien sind höchsten 75 Prozent der Normalbelegung erlaubt und bis zu 25.000 Besucher, beispielsweise bei Konzerten, Fußballspielen und anderen Großevents.

Clubs dürfen wieder ihren Tanzbetrieb aufnehmen

Auch das Feiern und Tanzen in den Clubs und Diskotheken soll wieder leichter möglich sein. Unter strengen Bedingungen dürfen sie wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Am Türsteher kommt grundsätzlich wieder vorbei, wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorzeigen kann. In den Clubs gilt dann Maskenpflicht - außer direkt auf der Tanzfläche.

Und auch sonst muss weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen und beim Bus- und Bahnfahren ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die Öffnungsschritte in Baden-Württemberg erfolgen erst einmal unter Vorbehalt. Falls die Belastung der Kliniken mit Corona-Patienten wieder zunimmt und dabei bestimmte Grenzwerte überschritten werden, müssen die Regeln wieder verschärft werden.

(fw) / dpa