Führerschein, Autofahren, Punkte, Flensburg, © Marius Becker - dpa (Symbolbild)

Ab Januar 2022 gilt nur noch Führerschein in Kartenform

Der graue oder rosa „Lappen“ verliert seine Gültigkeit

Viele Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Der alte Schein muss deshalb rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Ältere Führerscheine im Scheckkartenformat müssen ebenfalls ausgetauscht werden.

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Die Richtlinie sieht vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch werde sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell seien und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden, so das Landesverkehrsministerium in einer Mitteilung vom Donnerstag (18.02.2021).

Je nach Umtauschfrist sollen sich Autofahrer ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden. Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen.

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.

Ausstellungsjahr des
Kartenführerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 und bis 18.01.2013

19.01.2033

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert der Inhaber des Führerscheins ein Verwarngeld.

Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion sind auf der Homepage des Landesverkehrsministeriums abrufbar.

(dk)