Ab Inzidenz von 300: Schulen gehen ab Klasse 8 in Fernunterricht

Nur die Abschlussklassen sind davon ausgenommen

Das baden-württembergische Kultusministerium hat am Donnerstag (10.12.2020) gemeinsam mit der Landesregierung Regelungen für Städte und Kreise mit einem erhöhten Infektionsgeschehen vereinbart. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 300 gehen alle Schulen ab der Klassenstufe 8 vollständig in den Fernunterricht über. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen.

Die Infektionszahlen in Baden-Württemberg sinken aktuell nicht signifikant. Deshalb hat die Landesregierung eine erweiterte „Hotspot-Strategie“ mit Beschränkungen für Stadt- oder Landkreise in denen die 7-Tages-Inzidenz auf über 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt, beschlossen. Dort werden alle Schulen geschlossen und auf Fernunterricht umgestellt. Aktuell muss nur der Stadtkreis Pforzheim die Maßnahmen umsetzen.

Diese Regelung gilt für die betroffenen Stadt- oder Landkreise spätestens ab dem kommenden Montag, den 14. Dezember 2020. Ausgenommen davon sind:

  • Schüler der Klassenstufe 9 und 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
  • Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Schüler der berufsvorbereitenden Bildungsgänge.
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen sind unter anderem einjährige Berufsfachschulen oder Berufskollegs).

Für den Zeitraum des Fernunterrichts müssen in den betroffenen Klassenstufen bereits geplante Klassenarbeiten abgesagt werden. Sie sollen, sobald wieder Präsenzunterricht an der Schule möglich ist, nachgeholt werden. Allerdings nur, wenn die Klassenarbeiten für die Notenbildung zwingend erforderlich sind.

Es herrscht wieder Präsenzunterricht, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 300 fällt. Die Regelungen gelten für die öffentlichen Schulen, für freie Schulen empfiehlt das Kultusministerium analog zu verfahren.

(dk)