Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung Schule

Das Land trifft Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten

Seit Dienstag (08.12.2020) gilt die neue Corona-Verordnung Schule. Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten unterliegen künftig strengeren Regelungen. Ziel ist es, je nach Einzelfall einen Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen. Wechselunterricht kann es ab der Klassenstufe acht aufwärts geben.

Die Neuregelung ermöglicht einen Übergang in den Wechselbetrieb, wenn sowohl im Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 pro 100.000 Einwohner rutscht, als auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt für die Gemeinde, in der die Schule liegt, ein besonderes Infektionsgeschehen feststellt, meldet das baden-württembergische Kultusministerium. Grundlage sei in jedem Fall die ausdrückliche Feststellung durch das zuständige Gesundheitsamt. Dem muss anschließend die jeweilige Schulleitung zustimmen. Sie beschließt in letzter Instanz, ob und in welcher Weise auf Wechselbetrieb gestellt wird.

Abschluss- und Prüfungsklassen sowie gymnasiale Oberstufe ausgenommen

Im Wechselbetrieb sollen weiterhin mindestens 50 Prozent des Unterrichtsumfangs im Präsenzunterricht erbracht werden. Schülerinnen und Schüler sollen jeweils höchstens eine Woche im Fernunterricht bleiben, ehe sie wieder in den Präsenzunterricht wechseln.

Ausdrücklich ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die im laufenden Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen, ebenso wie die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe, Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen sowie sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren. Die Gesundheitsämter werden darüber hinaus ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen im Stadt- und Landkreis per Allgemeinverfügung die öffentlichen und privaten Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport schließen.

Die Quarantänebestimmungen werden auch in Schulen und Kitas angeglichen. Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person verringern sich von 14 auf zehn Tage. Neu ist auch, dass Eltern keine Erklärung mehr zum Gesundheitszustand der Kinder an Schulen und Kitas abgeben müssen.

(br)