79-Jähriger aus Offenburg – Sicherungsverwahrung beantragt

Psychiatrisches Gutachten entscheidet über Schuldfähigkeit des Senioren

Für den Mann, der in Offenburg im vergangenen Jahr seine Frau umgebracht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren beantragt. Der 79-Jährige soll mit seiner Frau gestritten und sie in diesem Zuge so lange gewürgt haben, bis sie erstickte. Psychiatrische Gutachter sollen nun feststellen, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Nach der Tat wurde der 79-Jährige im Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen untergebracht. Die Hauptverhandlung beginnt am 5. Mai am Landgericht Offenburg.

Der Mann soll noch versucht haben, seine Ehefrau wiederzubeleben - ebenso ein herbeigerufener Notarzt - jedoch ohne Erfolg. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, leide der Beschuldigte an einer krankhaften seelischen Störung. Es sei davon auszugehen, dass während der Tat eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen habe. Sollte auch künftig von schweren Straftaten des Mannes ausgegangen werden müssen, sei es denkbar, ihn dauerhaft in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Ausschlaggebend sei hier das psychiatrische Gutachten.

(br)