Landgericht, Freiburg, Justiz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

56-Jähriger muss sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten

Er soll mit einem Hammer auf einen 91-jährigen eingeschlagen und ihn auf einem Auge blind gemacht haben

Er soll seinen 91 Jahre alten Nachbarn wegen eines verendeten Vogels angegriffen und schwer verletzt haben. Deshalb muss sich ab Montag (09.05.2022) ein Mann aus Waldkirch vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Nach der mutmaßlichen Attacke mit dem abgebrochenen Stiel eines Hammers ist das Opfer auf einem Auge blind.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung vor. Weil der Mann den Angaben nach psychisch krank sein und zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll, geht es in dem so genannten Sicherungsverfahren um die Unterbringung in einer Fachklinik.

Staatsanwaltschaft geht von Tötungsabsicht aus

Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer an Neujahr wegen eines toten Vogels im Hausflur in Streit geraten waren. Der 56-Jährige soll sich daraufhin krankheitsbedingt dazu entschlossen haben, den Nachbarn zu töten. Er habe mit einem Hammer auf den Kopf des Senioren eingeschlagen und später versucht haben, ihn auch noch mit dem abgebrochenen Stiel am Auge zu verletzen. Als Zeugen eingeschritten sind, soll der mutmaßliche Angreifer zurück in seine Wohnung gegangen sein, wo ihn anschließend die Polizei vorfand.

Der Angeklagte ist den Beamten kein Unbekannter: Schon im Dezember soll er eine Spaziergängerin mit Nordic-Walking-Stöcken bedroht und sie in eine Beet am Straßenrand gedrückt haben. Im Anschluss soll er mit den Stöcken auf ein Auto eingeschlagen haben. Für den Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg sind insgesamt sechs Verhandlungstermine geplant. Ein Urteil könnte demnach am 18. Mai fallen.

(fw) / dpa