Amtsgericht, Landgericht, Offenburg, Justiz, © Jürgen Ruf - dpa

53-Jährige in Offenburg erneut wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht

Aufgrund eines Verfahrensfehlers muss neu verhandelt werden

Eine Frau aus der Ortenau muss sich seit Dienstag (09.11.2021) wieder vor dem Landgericht Offenburg wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Es geht um die siebenjährige Freiheitsstrafe. Ihr Ehemann, der den Mord aktiv ausgeführt hatte, verbüßt bereits eine lebenslange Haftstrafe.

Wegen eines Verfahrensfehlers im Strafmaß hatte der Bundesgerichtshof das Urteil von Juli 2019 gegen die heute 53-Jährige aufgehoben. Sie hatte im Jahr 2018 eine Online-Beziehung mit dem späteren Mordopfer unterhalten. Ihr Ehemann war damit nicht einverstanden und beschloss, den Nebenbuhler zu töten. Mit Hilfe seiner Frau lockte er das Opfer auf einen Feldweg nahe Offenburg. Dort tötete er den Geschädigten mit mehreren Schüssen aus einer Pistole.

Die gegen den Mann wegen Mordes verhängte lebenslange Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Für das neue Verfahren gegen die Frau sind vier Termine bis kurz vor Weihnachten angesetzt. Gehört werden sollen unter anderem eine Psychiaterin und ein Rechtsmediziner.

(br/dpa)