31-Jähriger soll seine Ehefrau in Titisee-Neustadt umgebracht haben

Die Polizei hat die Leiche der 25-Jährigen bereits am Freitag in einer Wohnung in Titisee gefunden

Im Hochschwarzwald hat ein mutmaßlicher Beziehungsstreit ein tödliches Ende genommen. Ein 31 Jahre alter Mann steht unter Mordverdacht, weil er seine Ehefrau in Titisee-Neustadt erstochen haben soll. Die Kriminalpolizei hatte die Leiche der 25-Jährigen bereits am Freitag (25.07.2022) in einer Wohnung im Stadtteil Titisee entdeckt, macht die Infos über das Gewaltverbrechen aber erst jetzt am Montag öffentlich, nachdem der Tatverdächtige festgenommen werden konnte.

Zu dem Schritt haben sich die Ermittler nach eigenen Angaben ganz bewusst entschieden, um den Ermittlungsdurchbruch nicht zu gefährden. Nach dem flüchtigen Ehemann haben sie unter Hochdruck gefahndet, außerdem ging nach ihrer Einschätzung von ihm keine weitere Gefahr für die Bevölkerung aus.

Die Polizei geht davon aus, dass Beziehungskonflikte zwischen den beiden eriträischen Eheleuten zu dem blutigen Verbrechen geführt haben könnten. Die genauen Hintergründe der Tat sind allerdings noch Gegenstand der laufenden Kripo-Ermittlungen.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes und nicht wegen Totschlags

Die Einsatzkräfte hatten am Freitag den leblosen Körper der Frau mit mehreren Messerstichen in einer Wohnung im Stadtteil Titisee gefunden. Schon nach kurzer Zeit hat sich bei den Ermittlungen vor Ort ein erster Tatverdacht gegen ihren Ehemann ergeben. Dieser befand sich allerdings auf der Flucht. In der Nacht auf Sonntag haben die Fahnder ihn schließlich im Bereich Neustadt entdeckt und konnten ihn festnehmen.

Das Amtsgericht Freiburg hat wegen des Tatverdachts des Mordes einen Haftbefehl gegen den 31-Jährigen erlassen. Er sitzt nun in Untersuchungshaft. Aus Sicht der Einsatzkräfte hatten verschiedene Merkmale beim Auffinden der Leiche den Verdacht erregt, dass es sich um Mord und nicht um Totschlag handeln könnt, sagte ein Polizeisprecher auf baden.fm-Anfrage, wollte aus ermittlungstaktischen Gründen dabei aber nicht weiter ins Detail gehen.

Zu solchen Merkmalen zählen in Deutschland zum Beispiel so genannte niedrige Beweggründe wie Hagbier oder die Befriedigung des Geschlechtstriebs, besonders grausame oder heimtückische Begleitumstände oder beispielsweise auch, wenn ein Mensch umgebracht wird um damit eine andere Straftat zu verdecken.

(fw)