Amtsgericht, Landgericht, Offenburg, Justiz, © Jürgen Ruf - dpa

21-jähriger vermeintlicher Vergewaltiger freigesprochen

50 Stunden gemeinnützige Arbeit für Angeklagten wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Erpressung

Das Landgericht Offenburg hat einen 21-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, ihn jedoch wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Erpressung verwarnt und zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Gemeinsam mit einem Mittäter hatte der Angeklagte einem Freier Geschlechtsverkehr mit einem 16-jährigen Mädchen vermittelt. Das Alter des Mädchens wurde dem Freier allerdings verschwiegen, um ihn hinterher zu erpressen. In der elterlichen Wohnung des Mittäters in Lahr kam es zum Geschlechtsverkehr - 100 Euro für das Mädchen und 50 Euro für das Zimmer bezahlte der Freier. Anschließend erfolgte die Erpressung, als die Täter dem Freier gegenüber das wahre Alter des Mädchens offenbarten: Gegen eine Zahlung von 3000 Euro würde keine Anzeige erstattet, so die Drohung. Der Freier bezahlte daraufhin einmal 1300 Euro und einmal 150 Euro.

Mädchen habe das Geld gebraucht

Eine Vergewaltigung des Mädchens habe indes nicht stattgefunden, weshalb die Staatsanwaltschaft für diesen Vorwurf einen Freispruch forderte, so das Gericht. Das Mädchen selbst sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Sie gab eingangs unter Tränen an, dass sie das Geld gebraucht habe.

Dem Angeklagten, einem syrischen Staatsangehörigen, der seit drei Jahren in Deutschland lebt, wurde auferlegt, dem Mädchen gegenüber eine Schadenswiedergutmachung Höhe von 250 Euro zu leisten. Seine schulische und berufliche Ausbildung habe er fortzusetzen, ordnete das Gericht an. Nur mit vorherigem Einverständnis des Gerichts dürfe seine Berufsausbildung abbrechen oder wechseln. Darüber hinaus erhielt er die Weisung, ein Arztgespräch bei der Forensischen Ambulanz über die Notwendigkeit einer Traumatherapie zu führen.

(br)