Softair, Waffe, Sturmgewehr, Nachbau, Replik, Schusswaffe, Bundespolizei, © Bundespolizei Weil am Rhein

18-Jähriger reist mit vermeintlichem Sturmgewehr im Gepäck nach Baden ein

Weil die Softair-Waffe schnell den Eindruck einer echten erwecken könnte, ist die Polizei eingeschritten

Ein täuschend echt aussehendes Softair-Sturmgewehr hat die Bundespolizei am Dienstagabend (12.04.2022) im Rahmen einer intensiven Schleierfahndung am Grenzübergang bei Hartheim sichergestellt. Ein 18-jähriger Franzose soll damit im Kofferraum seines Fahrzeugs unterwegs gewesen sein und wird sich jetzt wohl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Zwar handelte es sich bei dem Gewehr nicht um eine "scharfe" Waffe, weil sie aber detailgetreu einer echten nachgebaut war, hätten Passanten schnell den Eindruck gewinnen können. Als so genannte Anscheinwaffen fallen entsprechende Softair-Waffen, die nicht eindeutig als solche erkennbar sind, deshalb in Deutschland prinzipiell unter das Waffenrecht.

Vor diesem Hintergrund haben die Beamten das vermeintliche Sturmgewehr einbehalten und Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Besitzer in die Wege geleitet. Was der junge Mann damit vor hatte, geht aus dem Einsatzbericht der Polizei zu dem Fall nicht hervor.

(fw)