Diese Warnungen vor Radarfallen auf den Straßen sind eigentlich verboten

Im Radio geben wir regelmäßig die neuesten Standorte der Radarfallen in Südbaden durch

Um den teuren Aufnahmen der Blitzer zu entgehen, greifen viele Autofahrer zusätzlich aber auch noch auf WhatsApp-Gruppen, spezielle Apps oder sogar eigens entwickelten Technik-Gadgets für's eigene Fahrzeug zurück. Doch nun hat ein neuer Fall aus der Schweiz die Warner aufschrecken lassen:

Weil er den Standort einer Polizeikontrolle in eine geschlossene WhatsApp-Gruppe gepostet haben soll, droht einem Mann aus dem Raum St. Gallen ein Bußeld von umgerechnet rund 730 Euro. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem weitere Mitglieder des Chats im Visier, schreibt das schweizerische Newsportal "20 Minuten". Der Beschuldigte kann den ganzen Trubel gar nicht nachvollziehen, geht aus dem Bericht hervor. Er wusste nicht, dass er sich mit seiner Warnung strafbar gemacht hat. Die Ermittler sagen aber, weil mehr als 30 Personen in der Gruppe waren, die nicht zum direkten Familien- oder Freundeskreis gehört haben, war der Eintrag öffentlich und damit nicht erlaubt.

Die Nachricht hatte auch bei den Radarfallen-Warngruppen in Südbaden schnell die Runde gemacht und dort für einen rapiden Mitgliederschwund gesorgt. Viele Nutzer hatten Angst, sich ebenfalls strafbar zu machen. Doch ist die Rechtslage bei uns in Deutschland überhaupt die gleiche wie in der Schweiz? Und:

Welche Hilfsmittel sind erlaubt und welche verboten?

Die einfachste und gleichzeitig beste Lösung: Es gar nicht erst drauf ankommen lassen und immer mit angepasster Geschwindigkeit und genügend Abstand zum Vorder- und Hintermann fahren. Doch so versteckt, wie manche Blitzer stehen, haben viele Autofahrer trotzdem manchmal das Gefühl, dass es bei den Kontrollen manchmal doch eher um's Abkassieren und nicht um die Verkehrssicherheit gehen könnte.

Wir gehen für Sie die sechs gängigsten Warnmethoden durch:

Autoradio, © Pixabay (Symbolbild)

1) Warnungen im Radio

Unsere Blitzerwarnungen im Radio sind in Deutschland natürlich erlaubt. Einige der Informationen, an welchen Stellen gerade geblitzt wird, stammen sogar direkt von der Polizei oder den städtischen Ordnungsbehörden. Damit wollen sie das Bewusstsein für Sicherheit auf den Straßen bei den Autofahrern zusätzlich stärken. Anders sieht es etwa bei Gurt- oder Alkoholkontrollen, sowie Abstandsmessungen aus. Diese dürfen wir im Radio aus rechtlichen Gründen nicht durchgeben. In der Schweiz sind Durchsagen zu Tempokontrollen seit 2008 verboten.

Smartphone, Auto, Steuer, Verkehr, © Pixabay (Symbolbild)

2) Smartphone-Apps und Chatgruppen

Blitzer-Apps darf man zwar herunterladen, aber nicht beim Autofahren nutzen. Jedes Smartphone mit so einer installierten App, das im Auto mit dabei ist, wird so illegal. Damit dürfen Nutzer die Software streng genommen nur vor dem Losfahren nutzen, aber nicht währenddessen. Anders als in der Schweiz sind Warnungen auf Facebook und WhatsApp in Ordnung, weil sie unabhängig vom jeweiligen Standort des Nutzers erfolgen. Das bestätigt ADAC-Sprecher Johannes Boos auf baden.fm-Anfrage. Doch Vorsicht:: Natürlich ist das Handy am Steuer trotzdem grundsätzlich verboten und kann durch die Ablenkung schwere Unfälle verursachen.

Webseite, Blitzer, baden.fm, © baden.fm

3) Infos auf Webseiten

Solange man sich vor dem Fahrtantritt darüber informiert, welche Radarfallen auf der gewählten Strecke stehen, ist alles in Ordnung. Problematisch wird es erst, wenn mobil während der Fahrt nachgesehen wird, siehe Punkt 2. Unsere aktuelle Übersicht zu den Tempokontrollen in Südbaden finden Sie hier.

Navi, Auto, Cockpit, © Pixabay (Symbolbild)

4) Warnfunktionen in Navigationsgeräten

In der Schweiz hingegen streng verboten, sind Blitzer-Warnfunktionen in fest eingebauten und mobilen Navis bei uns in Deutschland noch eine rechtliche Grauzone - so die Einschätzung mehrerer Fachanwälte für Verkehrsrecht. Im Regelfall haben den Autofahrern bisher aber keine Bußgelder gedroht, wenn sie einfach nur ihr Navi im Auto benutzt haben, das ganz automatisch auf die Radarfallen auf der Strecke hinweist. Zumindest sind bisher keine größeren Fälle bekannt.

Blitzer, Radarfalle, ADAC, © Uwe Rattay - ADAC

5) Radarscanner

Kauf, Verkauf und Besitz sind zwar legal, aber: Technische Geräte, die mit Sensoren Radarsignale in der Umgebung aufspüren können, dürfen in Deutschland nicht verwendet werden. Auch spezielle Systeme, bei denen sich die Handys vieler Fahrer über die GPS-Daten automatisch vor Blitzern warnen, sind unzulässig. Wer solche Radarwarner trotzdem nutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und bis zu vier Punkte in Flensburg. Außerdem darf die Polizei das eingesetzte Gerät sogar beschlagnahmen oder zerstören.

Blitzer, Radarfalle, ADAC, © Uwe Rattay - ADAC

6) anderen Verkehrsteilnehmern Zeichen geben

Oft gemacht, aber eigentlich nicht erlaubt: Mit der Lichthupe entgegenkommende Autos warnen. Wer erwischt wird, muss mit fünf bis zehn Euro Strafe rechnen, wegen des Missbrauchs von Leuchtzeichen. Wer hingegen mit Schildern oder Handzeichen auf die Kontrolle aufmerksam macht, braucht sich keine Sorgen machen. Das ist prinzipiell erstmal erlaubt. Allerdings darf die Polizei zum Beispiel Platzverweise aussprechen, falls die Kontrolle dadurch behindert wird oder die Signale andere Verkehrsteilnehmer ablenken.