Teilnahmebedingungen baden.fm Nothilfe

Bedingungen zur Teilnahme:  

„Die baden.fm Nothilfe ist eine Aktion von baden.fm 

Mit der Anmeldung zur Teilnahme werden nachfolgende Teilnahmebedingungen anerkannt. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Teilnahme verwendet. Die Teilnahme ist kostenlos.  

1 - Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 1, 79111 Freiburg.  

2 - Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, jeder im Handelsregister eingetragene Kleinbetrieb, vertreten durch die Geschäftsführung, und jeder eingetragene Verein, vertreten durch eine vom jeweiligen Verein zu bestimmende natürliche Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3 - Ablauf

a) Teilnahmeberechtigte können sich von Donnerstag, 09.04.2020, bis zum Donnerstag, 30.04.2020, 12:00 Uhr  anmelden, indem sie: 

  • im Teilnahme-Formular auf www.baden.fm die Höhe ihres aktuellen finanziellen Bedarfs (z.B: Mietkosten), sowie gültige Namen und Adressdaten hinterlassen. 
  • dem Veranstalter die Kontaktaufnahme im oben genannten Zeitraum über E-Mail oder Telefon erlauben und diese Daten per Formular an den Veranstalter übermitteln (nachfolgend: Teilnehmer). 

Die Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig.  

b) In den Kalenderwochen 16, 17, 18 wählt der Veranstalter aus den Teilnehmern mehrfach einen Gewinner pro Kalenderwoche per Zufallsverfahren aus und gibt diesen im Radio-Programm von baden.fm bekannt. 

c)  Der jeweilige Teilnehmer wird vom Veranstalter benachrichtigt. Diese müssen sich gegenüber der Wilhelm-Oberle-Stiftung (Stiftungsverzeichnis: Regierungspräsidium Freiburg, AZ 16/2214.8legitimieren und einen Nachweis über ihre aktuelle Notlage erbringen um eine Auszahlung zu erhalten (siehe auch Punkt 6).

4 - Gewinn

In den Kalenderwochen 1617, 18 (mehrfach) 

  • einen Maximalbetrag von 5.000,00 Euro. 
     

Eine Barauszahlung oder ein Tausch ist ausgeschlossen. 

Bis zu einem Maximal-Betrag von 5.000,00 Euro erhalten die im Rahmen der Aktion ausgelosten Teilnehmer.  

Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch Überweisung an die Gewinner. 

5 - Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Höreraktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift, Telefonnummer oder die Einsendung nach Punkt 3 Buchstabe a Satz 2 unzulässigen Angaben berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Nothilfebetrag.

6 - Einwilligung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Die erhobenen Daten eines Teilnehmers werden für den Zeitraum der Promotion und nach deren Ablauf für die Dauer von bis zu einem Jahr gespeichert. Die Daten werden ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung der Promotion genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Falle einer Auszahlung an die Wilhelm-Oberle-Stiftung zur Abwicklung der Gewinnausschüttung. Gewinner müssen sich gegenüber der Wilhelm-Oberle-Stiftung mit Personalausweis oder Reisepass legitimieren und Konto-Daten zur Überweisung des Gewinnes angeben. Auch die aktuelle Notlage muss glaubhaft nachgewiesen werden und mit den Angaben aus dem Teilnahme-Formular übereinstimmen. Eine weitere Übermittlung an Dritte erfolgt – soweit nicht nach diesen Teilnahmebedingungen zur Durchführung der Aktion notwendig – nicht. 

Der Teilnehmer willigt mit der Übermittlung seiner Daten an den Veranstalter in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten (§ 3 BDSG) in vorgenanntem Umfang ein. 

Der Teilnehmer kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform, z. B. postalisch an baden.fm, Funkhaus Freiburg, Munzinger Straße 1, 79111 Freiburg oder per E- Mail an studio@baden.fm gegenüber dem Veranstalter widerrufen, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und/oder deren Löschung verlangen, soweit der Veranstalter nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten ist, die Daten weiter vorrätig zu halten. Mit dem Widerruf der Einwilligung und/oder der Löschung der Daten endet seine weitere Teilnahme an der Promotion.

7 - Einwilligung in die Veröffentlichung von persönlichen Angaben

Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Teilnehmer ein, dass sein Name, sein Vorname, sein Alter, sein Wohnort, der Nothilfebetrag und (aufgezeichnete) Äußerungen sowie gegebenenfalls angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Promotion im Radioprogramm baden.fm, unter www.baden.fm sowie in der baden.fm App und auf den Social-Media Kanälen gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden können.

8 - Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen, z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.

9 - Abbruch der Promotion

Der Veranstalter behält sich vor, die Promotion abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die ordnungsgemäße Durchführung der Promotion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Promotion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

10 - Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für alle Bereiche der Aktion ausgeschlossen.

11 - Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Der Veranstalter behält sich vor die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Promotion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.  

Teilnahmebedingungen 
Freiburg, 09.04.2020