Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auktionen

  1. Der Teilnehmer an Auktionen von baden.fm erklärt sich mit den nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.
  2. Eine Auktion gilt dann als solche, wenn es Bestandteil des Programms oder Online-Auftritts von baden.fm ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.
    Bei einer Auktion muss eine Abgabe eines Gebots, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Form von Euro (€) stattfinden.
  3. Die Teilnahme an entgeltlichen, verbindlichen Auktionen von baden.fm ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Sie sind ebenso von der Ausschüttung des Auktion-Objekts ausgeschlossen.
  4. Sofern baden.fm explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf dem Postweg oder elektronisch (E-Mail oder online-Auktionsformulare) möglich.
  5. baden.fm darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Auktion Teilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders. Zudem behält sich baden.fm das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Auktionteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an Funkhaus Freiburg (baden.fm und baden film) ab.
  6. Das Auktions-Objekt ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Gegenstand. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung - also sämtliche weiterführende Leistungen - nur dann Bestandteil der Auktion, wenn diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternatives Objekt, eine Auszahlung des Objekts in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist grundsätzlich erlaubt. Hierbei wird das höchste abgegebene Gebot zu Grunde gelegt.
  7. Ein Gewinn einer Auktion, in Form von der höchsten Gebotsabgabe nach Auktionsende, kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand bzw. der Auktionsmodus oder die Auktionsapplikation manipuliert wurde.
  8. baden.fm ist zu jeder Zeit bemüht technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Auktionteilnehmers auf eine Auktionsausschüttung abgeleitet werden.
  9. Nachdem ein Großteil der ausgelobten Auktions-Objekte von Drittfirmen und Partnern gesponsert wird, übernehmen diese in vielen Fällen auch die Zustellung der Gewinne. baden.fm übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Zustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird. Die direkte Abgabe von Auktions-Objekten erfolgt grundsätzlich nur an den Höchstbietenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises.
  10. baden.fm dient zur Veröffentlichung von Auktionen bzw. deren Anzeigen der eingestellten Waren und Dienstleistungen. baden.fm ist nicht der Anbieter der jeweiligen beworbenen Auktions-Objekte.
  11. baden.fm ist gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet den Höchstbietenden bzw. dessen auftretenden Vertreter sowie „wirtschaftlich Berechtigten“ im Sinne von § 3 GwG zum Zwecke der Auktionsdurchführung zu legitimieren. Dies geschieht mit einer Sichtung eines Ausweisdokuments. Bei juristischen Personen/Personengesellschaften ist die Vorlage aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren Register vorzulegen. Der Höchstbietende versichert die Richtigkeit und Gültigkeit der vorgelegten Dokumente.
  12. Die Abgabe eines Gebots im angezeigten/angegebenen Zeitraum ist bindend. (MEZ)
  13. Das vorliegende Höchstgebot wird während des Auktionszeitraums nicht angezeigt – jedoch nach Auktionsende veröffentlicht.
  14. Der Auktionsvertrag kommt mit dem Zuschlag zustande.
  15. Den Zuschlag erhält der Bieter, der in dem angegebenen Zeitraum der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat. Die Zuschlagsbestätigung erfolgt via persönlicher Kontaktaufnahme von baden.fm über die angegebenen Adressdaten, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  16. Eine Spendenbescheinigung (Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen) wird von der „Freiburger StraßenSchule e.V.“, Moltkestraße 34 79098 Freiburg im Breisgau – Ein Kooperationspartner des SOS Kinderdorf, ausgestellt.
  17. Das Auktions-Objekt wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befindet. Die Angaben des Objekts wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen aber keine vertragliche Angabe dessen Beschaffenheit dar, sondern dienen der näheren Orientierung.
  18. baden.fm übernimmt keine Haftung für etwaige Mängel. Ein Garantieanspruch besteht nicht.
  19. Eine Rücknahme des ersteigerten Objekts ist ausgeschlossen.
  20. baden.fm übernimmt keine Garantie/Haftung für den technischen Aufbau einer Internetverbindung oder der fristgerechten/rechtzeitigen Abgabe von Geboten über das Formular.
  21. Die Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG (baden.fm und baden.film) versteht sich als Darsteller der Auktion. Der Geldfluss des Auktionsbetrags wird jedoch zwischen der gemeinnützigen Organisation (Freiburger StraßenSchule e.V., Moltkestraße 34 79098 Freiburg im Breisgau – Ein Kooperationspartner des SOS Kinderdorf) und dem Höchstbietenden direkt per Überweisungsgutschrift abgewickelt. Etwaige Zusatzkosten für Überweisungen werden von baden.fm nicht übernommen.
  22. baden.fm kann jedes abgegebene Gebot und jeden Bieter ohne Angaben von Gründen und nach freiem Ermessen zurückweisen und einen Zuschlag verweigern
  23. Der Höchstbietende ist verpflichtet das Auktions-Objekt nach dem erfolgreichen Zuschlag zeitnahe in Form der Abholung bei - Funkhaus Freiburg GmbH & Co.KG, Munzingerstraße 1, 79111 Freiburg im Breisgau - in Empfang zu nehmen.
  24. Die Übergabe des Auktions-Objekts erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Auktionsbetrags.
  25. Der Höchstbietende ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Formular eingetragen wurden, an die „Freiburger StraßenSchule e.V.“, Moltkestraße 34 79098 Freiburg im Breisgau – Ein Kooperationspartner des SOS Kinderdorf, für die Auktionsabwicklung weiter gegeben werden.
  26. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  27. Weiter gilt unsere Datenschutzerklärung.

Stand: 10/2020