Teilnahmebedingungen: „Euer Song im Radio“

Allgemein:

1.) Der Teilnehmer an Gewinnspielen von baden.fm erklärt sich mit den nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.

2.) Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es Bestandteil des Programms oder Online-Auftritts von baden.fm ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.

3.) Die Teilnahme an Gewinnspielen von baden.fm ist in der Regel telefonisch zu den normalen Tarifen im deutschen Festnetz möglich. Bei Gewinnmöglichkeiten, die die Verwendung von Mehrwertdiensten mit einer maximalen Gebühr von 0,50 Euro aus dem deutschen Festnetz voraussetzen, werden die Teilnehmer ausdrücklich und deutlich im Vorfeld im Programm von baden.fm darauf aufmerksam gemacht. Die Verwendung von Mehrwertdiensten qualifiziert das Gewinnspiel als entgeltliches Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Deutschland. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen von baden.fm ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Sie sind ebenso von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

4.) Sofern baden.fm explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf dem Postweg oder elektronisch (E-Mail oder online-Gewinnspielformulare) möglich.

5.) Mitarbeiter von Funkhaus Freiburg sowie deren Angehörige sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen des Senders ausgeschlossen.

6.) baden.fm darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders. Zudem behält sich baden.fm das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an Funkhaus Freiburg (baden.fm und baden film) ab.

7.) Gewinn ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung - also sämtliche weiterführende Leistungen - nur dann Bestandteil des Preises, wenn diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternativer Preis, eine Auszahlung des Preises in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

8.) Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand bzw. der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde.

9.) baden.fm ist zu jeder Zeit bemüht technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

10.) Nachdem ein Großteil der ausgelobten Preise von Drittfirmen und Partnern gesponsert wird, übernehmen diese in vielen Fällen auch die Zustellung der Gewinne. baden.fm übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises.

11.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12.) Zusatz: "Euer Song im Radio":

Der Coversong soll nach § 23 UrhG  ton- und textgetreu Original orientiert sein. Insebsondere Songtexte dürfen nicht verändert werden, da dies eine mögliche nicht duldbare "Bearbeitung" eines urheberrechtgeschützten Werk darstellt.

Der/die Airplays der eingesandten Coversongs erfolgen ohne Vergütung der Teilnehmenden.

Die durch die Veröffentlichung der Coversongs auf den Radioprogrammen von baden.fm entstehenden Gebühren/Tantiemen der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (weiter "GEMA" bezeichnet) übernimmt baden.fm.

Teilnahmbeberechtigte Cover-Songs sind jede, bei denen der Urheber und dessen Werk bei der GEMA gelistet sind. Diese Prüfung übernimmt baden.fm.

Die Songtexte, der Video-Clip und/oder die Bühnenpräsentation dürfen nicht im Widerspruch zum geltenden Recht oder der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stehen, d.h. insbesondere nicht beleidigend, obszön, ethisch anstößig, pornographisch, ausländerfeindlich, links- oder rechtsradikal, rassistisch oder sonst verwerflich sein.

Euer Beitrag muss nicht professionell produziert sein, wichtig ist uns der Inhalt eurer Musik. Mit euren Songbeiträgen räumt ihr uns das Recht ein, diese für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung der Aktion und begleitende PR-Maßnahmen, wie z.B. Videos, Pressemitteilungen und Webseiten umfassend zu nutzen. Das Recht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, aber nicht exklusiv.
Während der Aktion von baden.fm erstellte Videos, Tonaufnahmen, Airplays und Fotos stehen den entsprechenden Teilnehmern zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, aber nicht exklusiv, zur Verfügung.

Die Auswahl aus allen Bewerbungen wird durch die baden.fm Musikredaktion ausgeführt. Diese bewertet eingesandte Demos, Tonträger und / oder Musikvideos.

Stand: Nov. 2020