Teilnahmebedingungen: Die baden.fm Schneewette 2019

„Die baden.fm Schnee-Wette 2019"

Mit der Anmeldung zur Teilnahme werden nachfolgende Teilnahmebedingungen anerkannt. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Teilnahme an der Verlosung verwendet.

  1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 1, 79111 Freiburg. 

  1. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person und jeder eingetragene Verein, vertreten durch eine vom jeweiligen Verein zu bestimmende natürliche Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  1. Ablauf

Personen, die die Teilnahmevorraussetzungen erfüllen, können durch Lösung/korrekte Schätzung einer Aufgabe am Gewinnspiel teilnehmen. (Später: Aktion genannt)  Die Präsentation der Aufgabe erfolgt durch ein Formular auf der Webseite von baden.fm.

  1. a) Teilnahmeberechtigte können sich von Dienstag, 15.10.2019, 06:00 Uhr bis 24 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem durch den „Liftverbund Feldberg“ (Hochschwarzwald Tourismus GmbH) die Meldung zum ersten Schneefall (auch rückwirkend) an baden.fm bekannt gegeben wird, zur Teilnahme am Gewinnspiel anmelden, indem Sie:
  • im Formular das korrekte Datum der Aktion vorhersagen und gültige Namen und Adressdaten hinterlassen.
  • dem Veranstalter die Kontaktaufnahme über E-Mail oder Telefon im Zusammenhang mit der Promotion erlauben und diese Daten per Formular an den Veranstalter übermitteln (nachfolgend: Teilnehmer).

Die Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig.

  1. b) Nach dem Ende der Aktion wählt der Veranstalter eine Lösung aus und gibt sie am zeitnahe im Programm von baden.fm oder per persönlicher Benachrichtigung per Mail/Anruf bekannt.
  2. c) DerTeilnehmer mit der korrekten Lösung gewinnt den ausgelobten Preis, siehe Punkt 4.1 . Werden von verschiedenen Teilnehmern Lösungen eingereicht, die zum Gewinn berechtigen, entscheidet das Los unter diesen Teilnehmern per Zufallsverfahren über einen Gewinner. Der Gewinner wird vom Veranstalter benachrichtigt.
  3. Gewinn

Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch persönliche Übergabe an den Gewinner bei baden.fm (Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG) Munzingerstraße 1, 79111 Freiburg im Breisgau, zu den regulären Öffnungszeiten.

Der Veranstalter behält sich vor, die Identität des Gewinners, z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen.

4.1. Gewinnchance

  • 1x2 Tageskarten für das Skigebiet Feldberg (gültig im Skigebiet: Liftverbund Feldberg) im Wert von je 39,00€ pro Tageskarte (Gesamtwert: 78,00€) für die Saison 2019/2020.

Eine Barauszahlung oder ein Tausch ist ausgeschlossen.

  1. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Höreraktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift, Telefonnummer oder die Einsendung eines nach Ziffer 3 Buchstabe a Satz 2 unzulässigen „Wettvorschlages“ berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn.

  1. Einwilligung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Die erhobenen Daten eines Teilnehmers werden für den Zeitraum der Promotion und nach deren Ablauf für die Dauer von bis zu einem Jahr gespeichert. Die Daten werden ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung der Promotion genutzt. Eine weitere Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt – soweit nicht nach diesen Teilnahmebedingungen zur Durchführung der Promotion notwendig – nicht.

Der Teilnehmer willigt mit der Übermittlung seiner Daten an den Veranstalter in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten (§ 3 BDSG) in vorgenanntem Umfang ein.

Der Teilnehmer kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform, z. B. postalisch an baden.fm, Funkhaus Freiburg, Munzinger Straße 1, 79111 Freiburg oder per E- Mail an studio@baden.fm gegenüber dem Veranstalter widerrufen, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und/oder deren Löschung verlangen, soweit der Veranstalter nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten ist, die Daten weiter vorrätig zu halten. Mit dem Widerruf der Einwilligung und/oder der Löschung der Daten endet seine weitere Teilnahme an der Promotion.

  1. Einwilligung in die Veröffentlichung von persönlichen Angaben

Mit der Übermittlung seiner Daten nach willigt der Teilnehmer ein, dass sein Name, sein Vorname, sein Alter, sein Wohnort, seine Lösung und (aufgezeichnete) Äußerungen sowie gegebenenfalls angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Promotion im Radioprogramm baden.fm, unter www.baden.fm sowie in der baden.fm App und auf den Social Media Kanälen gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden können.

  1. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen, z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.

  1. Abbruch der Promotion

Der Veranstalter behält sich vor, die Promotion abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die ordnungsgemäße Durchführung der Promotion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Promotion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

  1. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Promotion jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. 

Teilnahmebedingungen
Freiburg, 14.10.2019