Eine Autokäuferin aus dem Südschwarzwald hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Sieg errungen: Sie bekommt Kosten von mehr als 2000 Euro für die Beseitigung von Rostschäden ersetzt. Die Frau hatte im Februar 2010 einen Vorführwagen gekauft. Schon ein Jahr danach gab es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen. Der BGH hat jetzt das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom Sommer 2013 wieder hergestellt.
04. Mai 2024
SC Freiburg spielt Unentschieden zu Gast beim 1. FC Köln
Sportclub sammelt bei abstiegsgefährdeten Kölnern einen Punkt Im Bundesliga-Abendspiel im RheinEnergieSTADION gegen den 1. FC Köln hat (…)
03. Mai 2024
Neun Verletzte nach Vollbremsung in Basler Bus
Ein Kind war plötzlich mit seinem Tretroller auf die Fahrbahn gefahren (…)
03. Mai 2024
Schon mehr als 100.000 Fahrgäste auf neuer Achterbahn im Europa-Park
Die Achterbahn ist gerade einmal seit einer Woche geöffnet (…)
Der baden.fm-Newsletter
Was ist gerade los in Südbaden? Immer auf dem Laufenden bleiben mit dem baden.fm Newsletter! – Aktuelle Neuigkeiten und Radioaktionen direkt auf Ihr Smartphone.