Gesetzesänderungen zum 1. April

Sinkender Runfunkbeitrag

Zum ersten Mal zahlen Zuschauer und Zuhörer weniger für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Abgabe) sinkt zum 1. April auf 17,50 Euro statt 17,98 Euro im Monat. Damit spart der Verbraucher im Quartal satte 1,44 Euro. Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben, die Rundfunkgebühr vorher pro Gerät. Sollten Sie auch hier einen Dauerauftrag erteilt haben, sollten Sie nicht versäumen, diesen ebenfalls zu ändern.

Milchquote endet nach 30 Jahren

Die Idee der Milchqote klang gut: Jeder EU-Mitgliedstaat bekam eine feste Produktionsquote. In Deutschland wurde jedem Milcherzeuger ein gewisses Kontingent zugeteilt. Dieses konnten Landwirte an der sogenannten Milchbörse kaufen. Dementsprechend durften sie nur diese zugewiesene Menge produzieren. Ab 1. April gehört sie der Vergangenheit an. Ab sofort darf jeder Landwirt so viel Milcherzeugen wie er will und kann.

Verkürzte und kompaktere Erste-Hilfe-Kurse

Erste-Hilfe-Kurse sollen ab dem 1. April 2015 kompakter und praxisnaher ablaufen. Die Aus- und Fortbildungen sollen nicht länger in 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, sondern nur noch neun Unterrichtsstunden umfassen. Gelehrt werden nur noch die absolut wesentlichen Inhalte und auch die Lehrmethode soll sich ab dem 1. April 2015 ändern. Die Ausbilder sollen demnach auf eine stärkere Einbindung der Teilnehmenden in den Unterricht setzen. Hintergrund dieser Veränderungen sind Studien, die zeigen, dass die bisherige zweitägige Grundausbildung zu theoretisch und nicht nachhaltig genug war.

Video-Fragen für Führerschein-Prüflinge

Bereits seit dem 1. April 2014 müssen sich Führerscheinanwärter 51 neuen Videofragen bei der Prüfung stellen. Dies sollte dazu führen, dass Prüflinge nicht nur auswendig lernen, sondern sich durch die Bewegtbilder eingehender mit bestimmten Verkehrssituationen beschäftigen und sie folglich auch besser begreifen. Dieser Videofragen-Katalog wurde nun noch etwas erweitert: Am 1. April 2015 kommen noch einmal sechs weitere Video-Fragen hinzu.

Post vom Hauptzollamt – Die Kfz-Steuer ist fällig

Die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer hat sich in Deutschland geändert. Nicht mehr länger sind die Länder, sondern der Bund für die Eintreibung der Kfz-Steuer verantwortlich. Verbraucher erhalten deshalb nun Post vom Hauptzollamt und nicht mehr vom Finanzamt. Bereits seit dem 1. März 2015 können die Finanzämter daher keine Kfz-Steuer mehr annehmen. Eingehende Zahlungen werden den Fahrzeughaltern zurücküberwiesen. Deshalb müssen Verbraucher einen möglicherweise vorhandenen Dauerauftrag für die Kfz-Steuer nun umstellen. Haben Sie einen Lastschrifteinzug veranlasst, müssen Sie sich um nichts kümmern. Dieser wurde auomatisch umgestellt.

Rote Kfz-Kennzeichen nur noch mit HU

Das rote Kennzeichen für Überführungs- und Probefahrten erhalten Autos ab dem 1. April 2015 nur noch mit gültiger TÜV-Abnahme und einem Kfz-Haftpflichschutz, so „Welt Online“. Eine Ausnahme von dieser neuen Regelung gibt es jedoch: Geht die Fahrt direkt zur Kfz-Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk, erhalten auch Fahrzeuge ohne TÜV ein rotes Kennzeichen. Werden Mängel festgestellt, darf der Fahrzeughalter seine Fahrt außerdem zu einer Werkstatt fortsetzen.