medizinische Maske, Bus, Bahn, Straßenbahn, ÖPNV, Corona, Mund-Nasen-Schutz, © Oliver Berg - dpa (Archivbild)

VAG setzt 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr um

Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) setzt ab Mittwoch (24.11.2021) die neue Corona-Verordnung um. In den Bussen und Bahnen gilt dann die 3G-Regel. Die zuständigen Behörden werden das stichprobenartig überprüfen, so der Verkehrsbetrieb.

Laut der neuen Corona-Verordnung gilt im Öffentlichen Personennahverkehr ab Mittwoch (24.11.2021) die 3G-Regelung. Das heißt, dass die Fahrgäste in Straßenbahn, Bus oder Regionalzug geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Das soll stichprobenweise überprüft werden.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren und Kita-Kinder über sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

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(dk)