Alternative für Deutschland, AfD, © Christoph Schmidt - dpa

AfD-Abgeordneter Thomas Seitz kann nicht als niedergelassener Anwalt arbeiten

2018 war der Lahrer wegen verfassungsfeindlicher Posts aus dem Staatsdienst entlassen worden

Schlechte Nachrichten für den AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz aus dem Wahlkreis Emmendingen-Lahr. Der 53-Jährige darf nicht mehr als niedergelassener Anwalt arbeiten. Das meldet die "Badische Zeitung". Seitz war bis 2017 Staatsanwalt in Freiburg. Wegen rassistischer und verfassungsfeindlicher Posts auf seiner Homepage und in sozialen Medien war er 2018 vom Dienstgericht für Richter in Stuttgart auf Lebenszeit aus dem Staatsdienst entlassen worden. Das Urteil verbietet ihm nun auch, sich als selbstständiger Anwalt niederzulassen. Als Angestellter dürfte er seinen Beruf hingegen weiter ausüben.

Unter anderem hatte Seitz in den Beiträgen von einer "Invasion" in Zusammenhang mit Flüchtlingen gesprochen und Bilder eines Koran in einer Toilette gepostet. Dies verstoße gegen die Gebote der Verfassungstreue und Mäßigung Staatsbediensteter, hatte das Stuttgarter Gericht seinerzeit das Urteil begründet. Im August verzichtete der Lahrer schließlich darauf, weiter juristisch gegen seine Entlassung vorzugehen.

Stattdessen wollte er die Zulassung als Anwalt beantragen. Dies ist allerdings nicht möglich, da er nach seiner Entlassung acht Jahre lang für die Arbeit als selbstständiger Anwalt gesperrt ist.

(br)