Abstand, Mund-Nasen-Schutz, AHA-Regeln, Coronavirus, Corona, Maßnahmen, © Bernd Weißbrod - dpa (Symbolbild)

Maskenpflicht gilt nun auch für Beschicker auf dem Münstermarkt

Ab 21. August gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten

Ab diesem Samstag (21.08.2021) gilt für alle Personen, die sich auf dem Münstermarkt aufhalten, Maskenpflicht. Das meldet die Stadt Freiburg am Freitagnachmittag. Die neue Regel fußt auf der jüngst veröffentlichten Begründung zur Corona-Verordnung des Landes. Die besagt, dass Menschen überall dort eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht konsequent eingehalten werden kann. Bislang mussten nur die Kunden Maske tragen, nicht aber die Beschicker des Münstermarkts.

Die Freiburger Wirtschaft, Touristik und Messe (FWTM), als Betreiberin des Münstermarktes, begrüßt die nun einheitliche Regelung. Schilder, die über die neue Regel informieren, werden aufgestellt. Der Schutz vor Corona habe höchste Priorität, auch auf dem Markt, so die FWTM. Auf dem Münstermarkt gibt es schon seit Beginn der Pandemie zahlreiche Vorkehrungen, um Infektionen vorzubeugen - darunter zahlreiche Handwaschmöglichkeiten oder größere Abstände zwischen Händlern und Kunden.

(br)