Maskenpflicht, Innenstadt, Fußgängerzone, FFP2-Maske, Coronavirus, © Stefan Sauer - dpa (Symbolbild)

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit fünf Tagen unter Inzidenz von 50

Lockerungen der Corona-Verordnung treten ab Mittwoch in Kraft

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten. Ab Mittwoch (19.05.2021) tritt deshalb die nächste Öffnungsstufe in Kraft, die weitreichende Lockerungen mit sich bringt.

Geschäfte mit weniger als 10 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen und maximal einen Kunden gleichzeitig einlassen. Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Fläche dürfen ebenfalls einen Kunden pro 10 Quadratmeter einlassen. Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Ausgenommen ist der Lebensmitteleinzelhandel. Warteschlangen müssen dabei vermieden werden. Es herrscht Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, wie zum Beispiel Schlussverkäufe, sind nicht erlaubt.

Private Treffen mit mehr Menschen, Gastronomie und Open-Air-Veranstaltungen möglich

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind nun wieder mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, ebenso vollständig Geimpfte oder genesene Personen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen (maximal eine Person pro zehn Quadratmeter), genauso Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 22 Uhr (23 Uhr in Freiburg). Auch Kulturveranstaltungen, wie Theater oder Konzerte, dürfen mit maximal 100 Zuschauern drinnen und bis zu 250 Personen im Freien stattfinden.

Bibliotheken, Galerien oder Museen dürfen wieder öffnen, genauso zoologische oder botanische Gärten. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen für kleine Gruppen von maximal zehn Schülern. Kontaktarmer Sport in Gruppen ist draußen für bis zu 20 Personen möglich, Außenbereiche von Schwimmbädern öffnen, genauso wie andere Outdoor-Aktivitäten, Hochseilgärten oder Minigolfanlagen.

Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen

Schulen kehren zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück, ohne Wechselunterricht. Die Test- und Maskenpflicht bleiben aber bestehen. Tagesausflüge sind wieder zulässig. Überhaupt gilt in allen Bereichen weiterhin die Testpflicht.

Zurückgenommen werden die Lockerungen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

(br)