In Baden-Württemberg gilt wegen der Corona-Pandemie aktuell eine Maskenpflicht im Auto, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam unterwegs sind. Gleichzeitig schreibt die Straßenverkehrsordnung ein Verhüllungsverbot am Steuer vor. Wir fragen beim Innenministerium in Baden-Württemberg nach, welche Regel denn nun am Ende gilt.
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