BAD SÄCKINGEN Der Angeklagten wird vorgeworfen, in Ihrem Tantra-Studio sexuelle Handlungen gegen Geld vorgenommen zu haben
Vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen hat der sogenannte Tantra-Prozess begonnen. Angeklagt ist eine Frau. Ihr wird vorgeworfen, in Ihrem Studio in der Gütestraße in mehreren Fällen sexuelle Handlungen gegen Geld vorgenommen zu haben – was Prostitution bedeuten würde.
Zu Prozessbeginn beteuerte sie ihre Unschuld. Das Tantra-Studio wurde vor rund drei Wochen geschlossen, seitdem wird es aber privat weiter betrieben.