Landtag beschließt Namensänderung
Bereits im März hatte die Mehrheit im Landtag beschlossen, alle acht Studentenwerke in Baden-Württemberg in Studierendenwerke umzubenennen. Dazu gehören Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen-Hohenheim und Ulm. Die Begründung: „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll auch in der Rechtssprache zum Ausdruck kommen“.
Kostspielige Angelegenheit
Die entstehenden Kosten müssen allerdings von den Hochschulen selbst getragen werden. Die Anstalten finanzieren sich zu 2/3 aus selbst erwirtschafteten Erträgen wie Mieteinnahmen oder Erlöse der Hochschulgastronomie. Das restliche 1/3 setzt sich aus den Semesterbeiträgen, der Aufwandsentschädigung für BAföG-Anträge und Zuschüssen von den Ländern zusammen.
Aufgabe eines Studierendenwerks
Das Studentenwerk ist für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden zuständig. Ein Schwerpunkt des Aufgabengebietes ist die Durchführung der Ausbildungsförderung für die Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das Studentenwerk verwaltet Studentenwohnheime und bewirtschaftet Mensen und Cafeterien. Zu den sozialen Betreuungsaufgaben gehören auch Angebote zur Kinderbetreuung, die Unterstützung kultureller Aktivitäten, Reisedienste und Darlehenskassen. Außerdem werden verschiedenste Beratungsdienste angeboten wie die allgemeine Sozialberatung und psychotherapeutische Beratung oder rechtlicher Beistand. Für Behinderte und ausländische Studierende gibt es spezielle Angebote.
Woher kommt der Name Studentenwerk?
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