Kleinere Parteien können ab sofort in EU-Parlament einziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, dass die Drei-Prozent-Hürde bei der Wahl zum EU-Parlament ungültig ist. Grund dafür ist, dass viele Parteien durch die drei Prozent Hürde benachteiligt würden, so das Urteil der Verfassungsrichter. Im November 2011 hatte das Gericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde bereits für nichtig erklärt.
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