Arbeitslose EU-Ausländer können in Deutschland leicht Hartz IV bekommen und das auch vor den Sozialgerichten durchsetzen. Das Bundessozialgericht hat heute ein entsprechendes Urteil gefällt. EU-Zuwanderer können demnach vorläufig Leistungen vom Jobcenter betroffen. In Deutschland hatte die CSU eine Debatte angestoßen, ob Armutszuwanderer aus Bulgarien und Rumänien die Leistungen missbrauchen könnten.
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