Erwachsene Kinder müssen für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen. Selbst, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr hatten. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Damit gaben die Richter der Stadt Bremen Recht. Die Richter betonten, dass ein bestimmter Lebensstandard der Kinder nicht gefährdet sein dürfe, wenn sie für die Eltern zahlen.
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