Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Zulassung der Genkartoffel Amflora für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hatte die Kartoffel des BASF-Konzerns zugelassen – dabei wurden aber Verfahrensvorschriften verletzt – urteilten die Richter. Unklar ist jetzt die Auswirkung. Die Genartoffel Amflroa ist zusammen mit einer Genmaissorte, die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU erlaubt ist. Sie darf für Futtermittel verwendet werden.
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