Luxemburg: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Wichtiger Etappensieg für den Datenschutz. Die umstrittene Datenvorratsspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte – sagt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof. Seiner Meinung nach ist es unverhältnismäßig, dass Telefon- und Internetdaten der Menschen 2 Jahre lang gespeichert werden – auch wenn kein Verdacht gegen sie vorliegt. Derzeit verhandelt der Europäische Gerichtshof über eine Klage gegen die Datenvorratsspeicherung. Die Richter folgen in der Regel dem Gutachter.
Die Reaktionen auf das kritische Urteil zum Datenschutz sind eher zaghaft: Union und SPD sehen darin aber kein grundsätzliches Hindernis, die Datensammlung in Deutschland wieder einzuführen, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.