Der ehemalige Freiburger Klinikarzt Hans Peter Friedl bekommt keine Millionen-Abfindung. Das hat heute das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Friedl war 2003 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Land Baden-Württemberg und die Freiburger Uniklinik einigten sich damals mit Friedl, dass er seine Entlassung beantragt und dafür eine Abfindung von 1,98 Millionen Euro erhält. Diese Einigung erklärte das Verwaltungsgericht heute aber für nichtig.
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