Freiburg: Lebenslange Haft für Axtmörder

Der Axt-Mörder von Bad Krozingen muss lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Freiburg hat den 33-jährigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung verurteilt. Der Mann hatte im Januar im Ortsteil Biengen seine Frau erstochen und angezündet. Ihren neuen Freund verletzte er mit einer Axt schwer am Kopf.

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