Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz war verfassungswidrig. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ramelow sei keiner anti-demokratischen Bestrebung verdächtig, seine Beobachtung sei deshalb ein unverhältnismäßiger Eingriff in sein freies Mandat, so die Karlsruher Richter.
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