Wer seinen Hund während der Arbeit im Auto einsperrt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das gilt selbst dann, wenn der Hund zwischendurch immer mal Auslauf bekommt, so die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Ein Hundehalter wollte sich gegen einen entsprechenden Beschluss wehren. Gegen den Beschluss kann er noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
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