Landgericht, Freiburg, Prozess, Missbrauch, Staufen, © Patrick Seeger - dpa

Staufener Missbrauchsfall: Mutter hatte wohl aktive Rolle

Aufnahmen belegen laut Polizei ihre Täterschaft

Im Hauptprozess um den Staufener Missbrauchsfall haben Zeugen von einer aktiven Rolle der Mutter gesprochen. Das belegten Fotos und Filme, die bei ihr gefunden wurden, sagte ein Polizeibeamter am Mittwoch (04.07.2018) am Landgericht Freiburg. Auf den Aufnahmen sei zu sehen, wie sich die Frau mehrfach sexuell an ihrem Sohn vergehe, ihn beschimpfe, beleidige und für Vergewaltigungen durch Männer vorbereite. Sie sei in Tatplanungen und Termine eingebunden gewesen.

Der wegen schweren Kindesmissbrauchs in 23 Fällen vorbestrafte Lebensgefährte der Frau hatte den Jungen nach eigenen Angaben im Wissen der Mutter jahrelang vergewaltigt und anderen Männern überlassen. Er lebte gemeinsam mit der Frau und ihrem Sohn in einer Wohnung, obwohl ihm das gerichtlich verboten war. Die Polizei habe davon Anfang März 2017 erfahren und das Jugendamt alarmiert, sagte ein weiterer Beamter. Davor habe es keine Handhabe gegeben. «Sie agierten sehr konspirativ. Wir hatten keine Chance», erklärte der Polizist. Mutter und Lebensgefährte hätten Polizei und Behörden getäuscht und sich amtlichen Anordnungen bewusst widersetzt.

Angeklagt sind die 48-jährige Mutter des Kindes und ihr 39-jähriger alter Lebensgefährte. Sie haben gestanden, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Außerdem sollen sie auch selbst das Kind und ein drei Jahre altes Mädchen mehrfach sexuell missbraucht haben.

Insgesamt gibt es in dem Fall acht Tatverdächtige. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sind die Hauptbeschuldigte. Die Taten haben sich laut Gericht von Februar 2015 bis September 2017 abgespielt. Der Mann stand wegen einer hohen Rückfallgefahr unter Führungsaufsicht. Kontakt zu Kindern und Jugendlichen war ihm verboten. Das Zusammenleben mit der Frau hatte ihm das Gericht untersagt, kontrolliert worden war dies aber nicht.

Das Urteil verzögert sich - bis Anfang August soll es verkündet werden

Das Landgericht Freiburg will bis Anfang August ein Urteil verkünden - zunächst war dafür der 16. Juli geplant. Die Beweisaufnahme sowie die Plädoyers dauern aber länger als ursprünglich geplant, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.

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