In der Verhandlung des Bundesgerichtshofs über die Entschädigung für ehemalige Sicherungsverwahrte zeichnet sich ab, dass Anspruch auf Schadensersatz besteht. Damit geht es im Wesentlichen nur noch um die Frage, ob der Bund zahlen muss oder das jeweilige Bundesland. Der BGH in Karlsruhe verhandelt über die Klagen von vier Sexualstraftätern aus Baden-Württemberg. Ihre Sicherungsverwahrung war nachträglich über zehn Jahre hinaus verlängert worden.
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