Suchtkranke Menschen in Baden-Württemberg sollen leichter Drogenersatzmittel erhalten können. Nach einer Vereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen wird künftig der sogenannte Sichtbezug – also die Einnahme von Substitutionsmitteln unter fachlicher Aufsicht – beim Apotheker vergütet. Damit stehen den Kranken neben den niedergelassenen Ärzten auch mehr Apotheker als Anlaufstellen zur Verfügung.
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