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Mutter des getöteten Alessio aus Lenzkirch muss nicht vor Gericht

Der grausame Prügel-Tod des kleinen Alessio aus Lenzkirch hatte letztes Jahr für bundesweites Entsetzen gesorgt:

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Freiburg alle weiteren Ermittlungen nach sorgfältiger Prüfung eingestellt. Damit muss sich auch die Mutter des Jungen nicht vor Gericht verantworten - gegen sie gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht, dass sie an der Gewalt gegen Alessio beteiligt war oder sie bewusst in Kauf genommen hatte. Die Frau befand sich damals in einer Ausnahmesituation und hatte auch deshalb bei der Betreuung ihrer Kinder die Hilfe von den Behörden in Anspruch genommen.

Stiefvater sitzt für rund sechs Jahre hinter Gittern

Den Stiefvater des Kindes hat das Landgericht bereits letzten Herbst zu 6 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Er hatte demnach Alessio im Vorfeld mehrfach geschlagen, im Januar 2015 dann so stark, dass der Dreijährige an den Folgen innerer Verletzungen gestorben war.

Strafbefehl für Jugendamt-Sachbearbeiter rechtskräftig - keine Ermittlungen gegen seine Kollegen

Der zuständige Sachbearbeiter des Kreisjugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald musste sich außerdem dieses Frühjahr wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen verantworten. Der Strafbefehl gegen ihn ist ebenfalls inzwischen rechtskräftig. Seit heute steht nun fest: Gegen  weitere Angestellte der Behörde wird es keine Ermittlungen geben. Die Staatsanwälte hatten eine wissenschaftliche Untersuchung zum Kinderschutz am Landratsamt eingeleitet - sie kommen jetzt zu dem Ergebnis, dass hier weder den Amtsmitarbeitern noch ihren Vorgesetzten ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Die Ermittler sehen die komplette Verantwortung in dem Fall bei dem bereits verurteilten Sachbearbeiter.