Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt. Ein Gericht in Brandenburg hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das sich vom Zigarettenqualm der Mieter unter ihnen belästigt fühlte. Das Rentnerpaar wollte erreichen, dass die Nachbarn nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Die Richter sahen dafür aber keinen Grund.
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