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Deutsche Gerichte sollen im Fall Jan Böhmermann entscheiden

Die Bundesregierung hat im Fall Jan Böhmermann entschieden!

Die deutsche Justiz kann ein Strafverfahren gegen den Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann einleiten. Die Bundesregierung hat dem Antrag der türkischen Regierung eine Ermächtigung erteilt, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel heute auf einer Pressekonferenz in Berlin. Nach den Worten von Merkel war das Ersuchen der Türkei von Auswärtigem Amt, dem Bundestjustiz- und Innenministerium und dem Kanzleramt genau geprüft worden.

Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB).

§ 103 Strafgesetzbuch
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Merkel sagte, dass es vor der Entscheidung zwischen Union und SPD Uneinigkeit gegeben hat. Sie verteidigte gleichzeitig das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit. Die Ermittlungen stellen außerdem keine "Vorverurteilung" dar, so Merkel.

Im Bezug auf den Paragraphen 103 kündigte Merkel an, ihn abschaffen zu wollen - noch in dieser Wahlperiode bis 2018.

Hintergrund im Fall Böhmermann:

Die türkische Regierung hatte in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt das Verlangen nach Strafverfolgung formuliert.

Böhmermann hatte in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan gehalten, um ihm den Unterschied zwischen Schmähkritik und Satire aufzuzeigen.