Einen Monat nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder gibt es in Baden-Württemberg eine erste juristische Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag von Eltern eines zweijährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt abgelehnt. Die Eltern forderten einen Kita-Platz für acht Stunden täglich. Dies wurde vom Gericht abgewiesen, weil keine Dringlichkeit vorliege.
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