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Rettungsgasse bilden kann Leben retten

Wenn der Stau durch einen Unfall entsteht, wird es in den meisten Fällen für annahenden Rettungskräfte sehr schwer rechtzeitig zur Unfallstelle zu gelangen. Grund hierfür ist häufig eine fehlende Rettungsgasse. Was in Östereich, bei den Autofahrern, schon zur Selbstverständlichkeit gehört ist hier in Deutschland trotz Pflicht noch nicht so ganz angekommen.

Rettungsgasse? Fehlanzeige! Bilder wie diese gehören leider zum Stau-Alltag auf deutschen Straßen.

Unwissenheit, Unaufmerksamkeit oder schlicht die Nervosität bei anfahrenden Rettungskräften mit Blaulicht und Martinshorn.

Bei einer fehlenden Rettungsgasse in Deutschland muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 20€ rechnen. Die Nachbarn in Österreich verlangen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse 2.180€ Strafe.

Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von Rettungs- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen:

Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Abschlepp- und Pannendienstfahrzeuge.

  • verringern Sie die Geschwindigkeit
  • halten Sie im Zweifelsfall an
  • richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • halten Sie die Rettungsgasse offen! Oftmals folgen weitere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge
Der ADAC zeigt wie es geht

Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung
Befahren Sie den linken Fahrstreifen, weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Achtung! Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.

Auf Straßen mit einen Fahrstreifen je Richtung:
Fahren Sie zum rechten Fahrbandrand.

Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen:
Fahren Sie zum rechten Fahrbandrand

An Ampeln:
Vor einer roten Ampel weichen Sie nach rechts aus und überfahren Sie erforderlicherfalls die Haltelinie. Halten Sie bei grüner Ampel an bzw. fahren Sie zur Seite.

Fußgänger und Radfahrer
Auch für Radfahrer und Fußgänger heißt es: Einsatzfahrzeuge haben Vorfahrt.