Raketen, Feuerwerk, Silvester, © Roland Weihnrauch - dpa (Symbolbild)

Zu Silvester warnen Ärzte und Behörden vor gefährlichen Raketen und Böllern

Im Ernstfall können abgerissene Körperteile, schwerste Verbrennungen oder dauerhafte Hörschäden die Folge sein

Vor Silvester warnen auch in Südbaden wieder Ärzte und Behörden vor einem unsachgemäßen Umgang mit Raketen, Knallern und Co.. Gerade in Kombination mit Alkohol kommt es seit Jahren um den Jahreswechsel immer wieder zu schweren Unfällen mit Feuerwerk.

Polizei gibt Sicherheitstipps in vier Sprachen

Dabei lassen sich viele Fehler mit wenigen Tipps vermeiden - und das Spektakel am Himmel auf diese Art sicher genießen. In diesem Jahr hat das Landeskriminalamt dafür auch eine Infobroschüre mit den wichtigsten Sicherheitsregeln auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch ins Internet gestellt. Dazu gehören unter anderem:

  • Silvesterfeuerwerk sollte man nur in Geschäften kaufen und nicht etwa von vermeintlichen Straßenhändlern oder Privatleuten
  • Den zugelassenen Böllern liegt immer eine Gebrauchsanweisung bei, an diese sollte man sich streng halten
  • Blindgänger oder beschädigte Knaller auf keinen Fall anzünden, sondern entsorgen
  • Feuerwerk immer nur auf ebenen Flächen im Freien abbrennen - und dabei genügend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen und Gebäuden einhalten
  • Bei Blindgängern 15 Minuten warten und in dieser Zeit dem Knaller nicht nähern, weil er immer noch zünden kann

Wer andere gefährdet, dem drohen Geld- oder sogar Haftstrafen

Wer sich nachweislich nicht an diese Regeln hält und damit eine Körperverletzung oder Sachbeschädigung begeht, dem kann eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohen. Gleichzeitig gelangt immer mehr illegales Feuerwerk nach Deutschland. Während der Zoll letztes Jahr 9,5 Tonnen davon beschlagnahmt hat, könnten es dieses Jahr doppelt so viel werden.

In manchen Altstädten gilt aus Brandschutzgründen ein komplettes Feuerwerksverbot. Doch auch an anderen Orten gibt es Einschränkungen: Das Sprengstoffgesetz verbietet bundesweit den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von rund 200 Metern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Im Ernstfall schnell und richtig helfen

Vor allem von nicht zugelassenen oder selbstgebauten Böllern geht nach Einschätzung von Ärzten und Polizei eine erhebliche Gefahr aus. Kunden sollten bereits beim Einkauf des Feuerwerks auf die entsprechenden Prüfsiegel achten. "Hände weg" gilt außerdem bei Fehlzündern und allen Knallern, die schon einmal angezündet wurden, aber vielleicht dann nicht hochgegangen sind. Kommt es trotzdem zu Verletzungen, sollten Ersthelfer nicht zögern und im Ernstfall die Notrufnummer 112 wählen.

Auf keinen Fall sollten Verletzte bis zum nächsten Morgen warten, weil sie erst einmal ihren Rausch ausschlafen wollen. Gerade bei Augenverletzungen oder Hörschäden sinken die Aussichten auf eine Heilung dann nämlich bereits stark. Experten des Freiburger Uniklinikums raten dazu, das Gehör am besten schon vorher mit Ohrstöpseln und ausreichendem Sicherheitsabstand zu schützen. Auf diese Art lassen sich auch die schweren Verbrennungen von Gesicht und Händen vermeiden, mit denen Notärzte an Silvester immer wieder konfrontiert sind. Auf keinen Fall sollte man Brandwunden versuchen selbst zu reinigen oder Brandblasen zu öffnen. Trotzdem ist eine schnelle Kühlung der betroffenen Stellen wichtig.

(fw)