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Zeugenaussagen widersprechen Geständnis von Hussein K.

Entscheidende Zeugenaussagen für das Urteil

Im Freiburger Mordprozess stoßen die Aussagen von Hussein K. auf Widerspruch. Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt nicht so betrunken gewesen sein, wie er es selbst in seinem Geständnis abgegeben hatte. Mitarbeiter und Besucher der Bar, in der sich Hussein K. aufgehalten hat, sind als Zeugen vor dem Freiburger Landgericht erschienen und haben am Mittwoch (13.09.17) ausgesagt.

Der Angeklagte hatte sich in der als Treffpunkt von Homosexuellen bekannten Bar kurz vor dem Mord an der 19-Jährigen Maria L. aufgehalten. Eine Besucherin hat berichtet, Hussein K. habe sie bedrängt, wodurch sie sich bedroht gefühlt habe. Sie hat allerdings gesagt, dass der Angeklagte nicht betrunken gewesen sei. Dem Angeklagten wird Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen.

Zeugen widersprechen seinem Geständnis

Erst am Montag hat er zugegeben, im vergangenen Oktober die Studentin Maria L. überfallen, gewürgt, vergewaltigt und in die Dreisam gelegt zu haben, wo sie ertrunken ist. Laut eigener Angaben soll er zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen sein. Für die Richter können diese Aussagen von Bedeutung sein. Dann muss geprüft werden, ob Hussein K. nur vermindert schuldfähig ist. In der Regel wirkt sich das strafmildernd auf das Urteil aus.

 

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"Wenn er betrunken gewesen wäre, hätte ich es gemerkt." - Aussage des Barkeepers der Kneipe

Auch seine Kollegen haben sich ähnlich geäußert. In der Bar soll der Angeklagte, der alleine unterwegs war und sichtbar Kontakt gesucht haben soll, nur zwei kleine Bier getrunken haben. Hast alle Zeugen haben das bestätigt, so Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Somit haben die Zeugen die Aussagen von Hussein K. widerlegt. Eine Besucherin hat gesagt, er habe sie und ihre weibliche Begleitung in der Bar bedrängt.

"Er hat uns die ganze Zeit angestarrt und kam dann sehr nahe. Er war unglaublich aufdringlich und penetrant." - Aussage der Zeugin

Der Angeklagte soll sich dabei auf Deutsch mit ihr unterhalten haben. Auf die Forderung hin, sie in Ruhe zu lassen, habe er nicht reagiert. Nachdem er eine Bar- und eine Diskothek besucht hatte, soll Hussein K. eigenen Angaben zufolge mit der Straßenbahn in die Nähe des späteren Tatorts gefahren sein.

Dabei hat er ein Fahrrad gestohlen und ist gestürzt, weil er zu betrunken gewesen sei, so seine Aussage. Daraufhin hat er es geschoben und er sei der Studentin Maria L. zufällig auf dem Rad begegnet. Auch zuvor in der Straßenbahn habe er Frauen belästigt, hatte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage betont.

Weitere Zeugen werden verhört

Im weiteren Verlauf des Prozesses sollen weitere Zeugen und zehn Sachverständige gehört werden. Darum wird es hauptsächlich um das Alter des Angeklagten gehen. Hussein K. selbst hat zugegeben, dass er zum Tatzeitpunkt doch nicht 17 Jahre alt gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen im Oktober die Frage klären. Das Gericht kann erst dann beschließen, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Ein Urteil könnte schon im Dezember fallen.

Hussein K. war im Jahre 2015 ohne persönliche Dokumente als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 ist er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Oktober 2015 ist er allerdings vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden und unmittelbar danach untergetaucht. Zusätzlich wird er verdächtigt im Iran eine Zwölfjährige vergewaltigt zu haben. Der nächste Verhandlungstag mit weiteren Zeugenaussagen ist am Donnerstag, 28. September.

(gm)