Katholische Kirche, Erzbischöfliches Ordinariat, © Patrick Seeger - dpa

Zahlungen an Missbrauchsopfer

Das Erzbistum Freiburg zahlt Opfern sexueller Gewalt von Geistlichen bis zu 30.000 Euro

Regelmäßige monatliche Zahlungen oder Einmalzahlungen von bis zu 30.000 Euro erhalten Opfer sexuellen Missbrauchs von Geistlichen vom Erzbistum Freiburg. Die entsprechende Ordnung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Das gab das Erzbistum am Donnerstag bekannt.

Mindestens 442 Jungen und Mädchen seien zwischen 1946 und 2015 von 190 Geistlichen missbraucht worden, ergab eine Studie der Deutschen Bischofskonferenz, die im September vorgestellt wurde. Ferner gelten ab kommendem Jahr in allen deutschen Bistümern einheitliche Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Die Regelung sei juristischer formuliert. So sei darin die Rede von "Verbrechen" und "Betroffenen" - bisher verwendeten die Bistümer die Begriffe "verabscheuungswürdige Taten" und "Opfer". Nicht zuletzt werden künftig auch Ehrenamtliche und Praktikanten als mögliche Täter eingestuft.

Das Modell berücksichtige mögliche berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen eines Missbrauchs, so die Erzdiözese. Sie plant, Betroffene und deren Angehörige bei der Suche nach einem Therapieplatz zu unterstützen und die Einrichtung eines Betroffenenrats.

(br)